Neues Wagen — Bewährtes Bewahren
Der «Landabtausch»
Der sogenannte «Landabtausch» umfasst
eine Vielzahl von Einzeltransaktionen zwischen der
Ortsbürgergemeinde (OBG), der Einwohnergemeinde (EWG)
und dem Kanton AG. Betroffen sind Gebäude und Landstücke
im Zelgli, im Schachen und in der Telli. Entgegen der von verschiedenen
Personen, insbesondere
Stadtpräsident
Hanspeter Hilfiker, immer wieder gemachten Behauptung, der
«Landabtausch» sei für alle involvierten
Parteien fair und für die Stadt Aarau ein Gewinn, lässt sich mit ein
paar ganz einfachen Überlegungen (und trivialen Berechnungen)
folgendes zeigen:
Die Ortsbürgergemeinde (OBG) muss mit einem Gesamtschaden von bis zu 30 Millionen Franken rechnen — die OBG wird über den Tisch gezogen, ausgenommen wie eine goldene Gans!
Auch für die EWG ist die Transaktion aus finanzieller Warte kein Gewinn, wie sich einfach zeigen lässt. Mit der Transaktion werden Steuergelder riesigen Ausmasses verschwendet. Aber das kümmert natürlich nur die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Als grosser Gewinner steht in jedem Falle der Kanton da. Er wird das marode Hallenbad los, kann vorzeitig aus dem Baurechtsvertrag in der Telli aussteigen, und sichert sich zusätzlich noch das Zelglischulhaus und die Arrondierung des Areals bei der Neuen Kantonsschule Aarau (NKSA). So müssen sich Aarauerinnen und Aarauer die wichtige Frage stellen: Wer vertritt eigentlich unsere Interessen? Die Mehrheit im Stadtrat hat sich jedenfalls selber disqualifiziert, und es wird einmal mehr offensichtlich, welche katastrophalen Auswirkungen Interessenkonflikte haben. Wer «Aarau zuerst» nicht unterschreiben kann, wer mehr als einen Hut tragen will, der gehört nicht in den Stadtrat!
Denksportaufgabe für diejenigen Ortsbürgerinnen und Ortsbürger, die in der Stadt Aarau auch Steuern zahlen: Wieso soll die Stadt dem Kanton ein marodes Hallenbad für einen zweistelligen Millionenbetrag abkaufen, wenn sowohl der Nettoertragswert als auch der tatsächliche Verkehrswert bei 0 Franken liegen? Das Gebäude ist dem Abriss geweiht! Ist es nicht seltsam, dass die Ersteller der Gefälligkeitsgutachten das «Regional Konzept Schwimmbäder» aus dem Jahre 2018 mit keinem Wort erwähnen?
Anmerkung: Die folgende Analyse basiert auf Angaben, die sich in verschiedenen Dokumenten finden, die der Stadtrat zusammen mit seiner Botschaft 2023-121 «Tauschobjekt Telli-Zelgli-OSA, Vereinbarung Ortsbürgergemeinde – Einwohnergemeinde und Kanton – Stadt» publiziert hat.
Ertragsminderungen bis CHF 20 Mio. (NPV CHF 8 Mio. bis CHF 14 Mio.)
Der Vereinbarung betreffend Abtausch Sportanlage Telli / Schulanlage OSA Schachen Aarau zwischen der EWG und der OWG ist zu entnehmen, dass der Kanton der OWG während 8 Jahren (2019 bis und mit 2026) einen nicht marktgerechten (zu tiefen!) Baurechtszins von CHF 94'401 bezahlt. Es wird behauptet, die OBG hätte pro Jahr CHF 137'310 einnehmen können. Aufaddiert ergibt sich ein entgangener Ertrag von CHF 343'272.
Weiter wird ausgeführt, dass in den 26 Jahren von 2027 bis und mit 2052 insgesamt der OBG weitere CHF 3'570'060 entgehen werden, weil der Baurechtsvertrag mit dem Kanton vorzeitig aufgelöst wird.
Unter den Tisch gewischt wird die Tatsache, dass der OBG auch in den Jahren 2053 bis und mit 2126 (immerhin 74 Jahre) Erträge entgehen, und zwar nicht zu knapp. Während die EWG davon ausgeht, dass die OBG ihr das Filetstück während 100 Jahren (von 2027 bis und mit 2126) «unentgeltlich» überlässt, so ist es doch völlig realitätsfremd anzunehmen, dass die OBG diese Parzelle nicht wieder im Baurecht an eine Drittpartei abgeben könnte. Nimmt man einen jährlichen Bauzins von sehr bescheidenen CHF 150'000 an für diese 74 Jahre, so ergibt sich, dass der OBG Erträge von eindrücklichen CHF 11'100'000 entgehen.
Nimmt man realistischerweise an, dass die Baurechtszinsen in den nächsten 100 Jahren auf mehr als die bescheidenen CHF 150'000 p.a. steigen werden (weiter steigende Landpreise, weitere Normalisierung des Zinsumfelds), so könnten sich die Ertragsausfälle für die OBG mit der Parzelle 849 rasch auf CHF 20 Millionen oder noch mehr aufsummieren.Mit der Transaktion auf Parzelle 849 erleidet die OBG demzufolge einen Gesamtschaden im Ausmass von rund 20 Millionen Franken. Grosser Profiteur ist die EWG, die sich mit dieser Transaktion das Telli-Areal zum Nullpreis sichern will. Die Ortsbürgerinnen und Ortsbürger könnten bei diesem schmutzigen Spiel natürlich mitmachen, wenn sie sich unbedingt über den Tisch ziehen lassen wollen und ihr Vermögen schlecht verwalten wollen.
Es macht übrigens den Anschein, dass der Schaden aus dieser Transaktion ausreichend gross ist, so dass die Transaktion gegen geltendes Recht verstösst, heisst es doch im Gesetz über die Ortsbürgergemeinden (OBGG) unter §2 klar und deutlich:
Die Ortsbürgergemeinden haben in erster Linie die Aufgabe der Erhaltung und der guten Verwaltung ihres Vermögens (Grundstücke, Stiftungen, Kapitalien usw.).
Verlust CHF 10 Mio. (NPV CHF 4 Mio. bis CHF 7 Mio.)
Der Vereinbarung betreffend Abtausch Sportanlage Telli / Schulanlage OSA Schachen Aarau zwischen der EWG und der OWG lässt sich entnehmen, dass die OBG vom Kanton AG insgesamt 7'722 m2 Land und zwei Liegenschaften übernimmt. Die Liegenschaften werden zum gleichen Preis an die EWG weiterverkauft, zu dem sie vom Kanton übernommen werden, d.h. aus Sicht OBG kann man die Liegenschaften (und deren Kauf-/Verkaufspreise) ignorieren.
Die beiden Parzellen 850 (3'526 m2) und 851 (4'196 m2) haben zusammen eine Fläche von 7'722 m2. Bei einem Landpreis von CHF 650/m2 — kein Marktpreis, sondern vom Stadtrat per Beschluss «verordnet» — beträgt der Kaufpreis CHF 5'019'300 für das Land beider Parzellen.
Aus Sicht OBG muss man sich allerdings fragen, wieso man diese beiden Parzellen überhaupt käuflich erwerben soll? Die OBG muss diesen Kauf mit Fremdkapital (z.B. mittels Darlehen von der Stadt) finanzieren, was unweigerlich zu Auslagen für die Zinsen führen wird; bei 2% p.a. müsste die OBG jährliche Zinszahlungen von mehr als CHF 100'000 leisten, was übrigens mehr wäre, als man aktuell vom Kanton für die direkt benachbarte Parzelle 849 mit einer Fläche von 23'400 m2 in Form von Baurechtszinsen bekommt!
Es kommt aber noch besser. Die genialen Vordenker der Aarauer Exekutive (Stadtrat) verlangen von der OBG allen Ernstes, dass diese beiden Parzellen 850 und 851 der EWG für die nächsten 100 Jahre unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Die OBG müsste über die nächsten 100 Jahre Zinszahlungen von kumulativ mehr als CHF 10 Millionen leisten (Annahme: Kauf wird mit einem Darlehen über CHF 5 Mio. finanziert, das zu 2% p.a. verzinst wird), und im Gegenzug «darf» sie der EWG das gesamte Grundstück unentgeltlich überlassen.
In der Privatwirtschaft wäre mit der Durchführung einer solchen Transaktion der Tatbestand «ungetreue Geschäftsführung» mit grosser Wahrscheinlichkeit erfüllt; die Verantwortlichen müssten sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Offenbar gelten im Umfeld der Stadt Aarau andere Regeln — wenigstens für gewisse Leute — obwohl auch hier die Gesetzeslage glasklar ist. Im Gesetz über die Ortsbürgergemeinden (OBGG) steht unter §2 klar und deutlich:
Die Ortsbürgergemeinden haben in erster Linie die Aufgabe der Erhaltung und der guten Verwaltung ihres Vermögens (Grundstücke, Stiftungen, Kapitalien usw.).
Gesamtschaden CHF 30 Mio. (Verlust CHF 10 Mio. plus Ertragsminderung 20 Mio.)
Der Landabtausch ist aus Sicht der Ortsbürgergemeinde (OBG) ein absolutes Desaster. Wer immer diese Transaktion ausgehandelt hat, der hat nachweislich nicht im Interesse der OBG gehandelt. Der Gesamtschaden in der Telli (Parzellen 849/850/851) beläuft sich auf bis zu CHF 30 Millionen. Obwohl hier nicht im Detail analysiert, ist auch die Transaktion im Schachen kein Gewinn für die OBG (dort müsste der Landkauf ebenfalls mit Fremdmitteln finanziert werden, und die hypothetischen Erträge sind keinesfalls garantiert).
Es lohnt sich in Erinnerung zu rufen, was im Gesetz über die Ortsbürgergemeinden (OBGG) steht, insbesondere unter §2:
Die Ortsbürgergemeinden haben in erster Linie die Aufgabe der Erhaltung und der guten Verwaltung ihres Vermögens (Grundstücke, Stiftungen, Kapitalien usw.).
Bühne Aarau: Trauerspiel «Landabtausch»