Aarau auf Kurs

Neues Wagen — Bewährtes Bewahren

Unfairer Landabtausch!
Aarau kann es besser!

Ortsbürgergemeinde wird über den Tisch gezogen!

Einführung

Der «Landabtausch»

Der sogenannte «Land­ab­tausch» um­fasst eine Viel­zahl von Einzel­trans­aktionen zwischen der Orts­bürger­gemeinde (OBG), der Ein­wohner­gemeinde (EWG) und dem Kanton AG. Be­trof­fen sind Ge­bäude und Land­stücke im Zelgli, im Schachen und in der Telli. Ent­gegen der von ver­schie­denen Per­sonen, ins­be­sondere Stadt­präsident Hans­peter Hilfiker, immer wieder gemachten Be­hauptung, der «Land­abtausch» sei für alle in­vol­vierten Blue Angry Bird Parteien fair und für die Stadt Aarau ein Gewinn, lässt sich mit ein paar ganz ein­fachen Über­legungen (und trivialen Berech­nungen) folgendes zeigen:

Die Orts­bürger­gemeinde (OBG) muss mit einem Gesamt­schaden von bis zu 30 Millionen Franken rechnen — die OBG wird über den Tisch gezogen, aus­genom­men wie eine goldene Gans!

Auch für die EWG ist die Trans­aktion aus finan­zieller Warte kein Gewinn, wie sich einf­ach zeigen lässt. Mit der Trans­aktion werden Steuer­gelder riesigen Aus­masses ver­schwendet. Aber das kümmert natür­lich nur die Steuer­zahle­rinnen und Steuer­zahler. Als grosser Gewinner steht in jedem Falle der Kanton da. Er wird das marode Hallen­bad los, kann vor­zei­tig aus dem Bau­rechts­vertrag in der Telli aus­steigen, und sichert sich zu­sätz­lich noch das Zelgli­schul­haus und die Arron­die­rung des Areals bei der Neuen Kantons­schule Aarau (NKSA). So müssen sich Aarauerinnen und Aarauer die wichtige Frage stellen: Wer ver­tritt eigent­lich unsere Inter­essen? Die Mehr­heit im Stadtrat hat sich jeden­falls selber dis­qua­li­fiziert, und es wird ein­mal mehr offen­sicht­lich, welche kata­stro­pha­len Aus­wir­kungen Inter­essen­konflikte haben. Wer «Aarau zuerst» nicht unter­schreiben kann, wer mehr als einen Hut tragen will, der gehört nicht in den Stadtrat!

Denk­sport­aufgabe für die­jenigen Orts­bürge­rinnen und Orts­bürger, die in der Stadt Aarau auch Steuern zahlen: Wieso soll die Stadt dem Kanton ein marodes Hallen­bad für einen zwei­stelligen Millionen­betrag abkaufen, wenn sowohl der Netto­ertrags­wert als auch der tat­säch­liche Verkehrs­wert bei 0 Franken liegen? Das Gebäude ist dem Abriss geweiht! Ist es nicht selt­sam, dass die Ersteller der Gefällig­keits­gutachten das «Regional Konzept Schwimm­bäder» aus dem Jahre 2018 mit keinem Wort erwähnen?

Anmerkung: Die folgende Analyse basiert auf Angaben, die sich in ver­schiedenen Dokumenten finden, die der Stadt­rat zusammen mit seiner Bot­schaft 2023-121 «Tausch­objekt Telli-Zelgli-OSA, Ver­einba­rung Orts­bürger­gemeinde – Ein­wohner­gemeinde und Kanton – Stadt» publiziert hat.

Parzelle 849 (Telli)
Ertrags­minderungen bis CHF 20 Millionen

Parzelle 849

Ertrags­minderungen bis CHF 20 Mio. (NPV CHF 8 Mio. bis CHF 14 Mio.)

Der Verein­barung betref­fend Ab­tausch Sport­anlage Telli / Schul­anlage OSA Schachen Aarau zwischen der EWG und der OWG ist zu ent­nehmen, dass der Kanton der OWG während 8 Jahren (2019 bis und mit 2026) einen nicht markt­gerechten (zu tiefen!) Bau­rechts­zins von CHF 94'401 bezahlt. Es wird behauptet, die OBG hätte pro Jahr CHF 137'310 ein­nehmen können. Aufaddiert ergibt sich ein ent­gangener Ertrag von CHF 343'272.

Weiter wird aus­geführt, dass in den 26 Jahren von 2027 bis und mit 2052 ins­gesamt der OBG weitere CHF 3'570'060 ent­gehen werden, weil der Bau­rechts­vertrag mit dem Kanton vor­zeitig auf­ge­löst wird.

Unter den Tisch gewischt wird die Tat­sache, dass der OBG auch in den Jahren 2053 bis und mit 2126 (immer­hin 74 Jahre) Er­träge ent­gehen, und zwar nicht zu knapp. Während die EWG davon aus­geht, dass die OBG ihr das Filet­stück während 100 Jahren (von 2027 bis und mit 2126) «unent­gelt­lich» über­lässt, so ist es doch völlig realitäts­fremd anzu­nehmen, dass die OBG diese Par­zelle nicht wieder im Bau­recht an eine Drittpartei abgeben könnte. Nimmt man einen jähr­lichen Bau­zins von sehr beschei­denen CHF 150'000 an für diese 74 Jahre, so ergibt sich, dass der OBG Erträge von ein­drück­lichen CHF 11'100'000 ent­gehen.

Nimmt man realistischer­weise an, dass die Bau­rechts­zinsen in den nächsten 100 Jahren auf mehr als die be­schei­­denen CHF 150'000 p.a. stei­gen werden (weiter stei­gende Land­preise, weitere Normali­sie­rung des Zins­umfelds), so könnten sich die Ertrags­aus­fälle für die OBG mit der Par­zelle 849 rasch auf CHF 20 Millionen oder noch mehr auf­sum­mieren.

Mit der Trans­aktion auf Par­zelle 849 erleidet die OBG dem­zu­folge einen Gesamt­schaden im Ausmass von rund 20 Millionen Franken. Grosser Profiteur ist die EWG, die sich mit dieser Trans­aktion das Telli-Areal zum Null­preis sichern will. Die Orts­bürgerinnen und Orts­bürger könnten bei diesem schmutzigen Spiel natür­lich mitmachen, wenn sie sich unbedingt über den Tisch ziehen lassen wollen und ihr Vermögen schlecht ver­walten wollen.

Führt man die Berechnung realitäts­konform aus (der Land­preis ist garantiert schon heute deutlich höher als die vom Stadt­rat per Beschluss fixierten CHF 650/m2, die Bau­rechts­zinsen sind innert ver­nünftiger Frist zu erhöhen, wenn der Land­preis steigt, die Bau­rechts­zinsen sind an das all­gemeine Zins­umfeld anzu­gleichen, Cash Flows in der Ver­gangen­heit sind auf­zu­zinsen, jene in der Zukunft abzu­dis­kon­tieren usw.) so er­leidet die OBG mit der Trans­aktion auf der Par­zelle 849 wegen Ertragsminderungen einen Schaden im Bereich von CHF 10 Mio. bis CHF 14 Mio.. Es werden gemäss Ver­ein­barung mit der EWG aber weniger als CHF 4 Mio. ent­schädigt.

Es macht übrigens den Anschein, dass der Schaden aus dieser Trans­aktion aus­reichend gross ist, so dass die Trans­aktion gegen geltendes Recht ver­stösst, heisst es doch im Gesetz über die Orts­bürger­gemeinden (OBGG) unter §2 klar und deut­lich:

Die Orts­bürger­gemeinden haben in erster Linie die Auf­gabe der Er­haltung und der guten Ver­waltung ihres Ver­mögens (Grund­stücke, Stiftungen, Kapitalien usw.).

Parzellen 850/851 (Telli)
Verlust: CHF 10 Millionen

Parzelle 850
Parzelle 851

Verlust CHF 10 Mio. (NPV CHF 4 Mio. bis CHF 7 Mio.)

Der Ver­ein­barung betreffend Ab­tausch Spor­tanlage Telli / Schul­anlage OSA Schachen Aarau zwischen der EWG und der OWG lässt sich ent­nehmen, dass die OBG vom Kanton AG ins­gesamt 7'722 m2 Land und zwei Liegen­schaften über­nimmt. Die Liegen­schaften werden zum gleichen Preis an die EWG weiter­ver­kauft, zu dem sie vom Kanton über­nommen werden, d.h. aus Sicht OBG kann man die Liegen­schaften (und deren Kauf-/Verkaufs­preise) ignorieren.

Die beiden Par­zellen 850 (3'526 m2) und 851 (4'196 m2) haben zusam­men eine Fläche von 7'722 m2. Bei einem Land­preis von CHF 650/m2 — kein Markt­preis, sondern vom Stadt­rat per Beschluss «ver­ordnet» — beträgt der Kauf­preis CHF 5'019'300 für das Land beider Par­zellen.

Aus Sicht OBG muss man sich aller­dings fragen, wieso man diese beiden Par­zellen über­haupt käuf­lich erwer­ben soll? Die OBG muss diesen Kauf mit Fremd­kapital (z.B. mit­tels Dar­lehen von der Stadt) finan­zieren, was un­weiger­lich zu Aus­lagen für die Zinsen führen wird; bei 2% p.a. müsste die OBG jähr­liche Zins­zahlungen von mehr als CHF 100'000 leisten, was übri­gens mehr wäre, als man aktuell vom Kanton für die direkt benach­barte Par­zelle 849 mit einer Fläche von 23'400 m2 in Form von Bau­rechts­zinsen bekommt!

Es kommt aber noch besser. Die genialen Vor­denker der Aarauer Exe­kutive (Stadtrat) ver­langen von der OBG allen Ernstes, dass diese beiden Par­zellen 850 und 851 der EWG für die nächsten 100 Jahre un­ent­geltlich zur Ver­fü­gung gestellt werden. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Die OBG müsste über die nächsten 100 Jahre Zins­zahlungen von kumu­lativ mehr als CHF 10 Millionen leisten (Annahme: Kauf wird mit einem Dar­lehen über CHF 5 Mio. finanziert, das zu 2% p.a. ver­zinst wird), und im Gegen­zug «darf» sie der EWG das gesamte Grund­stück un­ent­geltlich über­lassen.

In der Privat­wirt­schaft wäre mit der Durch­führung einer solchen Trans­aktion der Tat­bestand «un­ge­treue Geschäfts­führung» mit gros­ser Wahr­schein­lich­keit er­füllt; die Ver­ant­wort­lichen müssten sogar mit einer Frei­heits­strafe rechnen. Offen­bar gelten im Umfeld der Stadt Aarau andere Regeln — wenigstens für gewisse Leute — obwohl auch hier die Gesetzes­lage glas­klar ist. Im Gesetz über die Orts­bürger­gemeinden (OBGG) steht unter §2 klar und deut­lich:

Die Orts­bürger­gemeinden haben in erster Linie die Auf­gabe der Er­haltung und der guten Ver­waltung ihres Ver­mögens (Grund­stücke, Stiftungen, Kapitalien usw.).

Fazit
Gesamtschaden von rund CHF 30 Millionen

Gesamtschaden CHF 30 Mio. (Verlust CHF 10 Mio. plus Ertragsminderung 20 Mio.)

Der Land­abtausch ist aus Sicht der Orts­bürger­gemeinde (OBG) ein abso­lutes Desaster. Wer immer diese Trans­aktion aus­ge­handelt hat, der hat nach­weis­lich nicht im Inter­esse der OBG ge­handelt. Der Gesamt­schaden in der Telli (Par­zellen 849/850/851) beläuft sich auf bis zu CHF 30 Millionen. Obwohl hier nicht im Detail analy­siert, ist auch die Trans­aktion im Schachen kein Gewinn für die OBG (dort müsste der Land­kauf eben­falls mit Fremd­mitteln finan­ziert werden, und die hypo­the­tischen Erträge sind keines­falls garan­tiert).

Es lohnt sich in Erin­nerung zu rufen, was im Gesetz über die Orts­bürger­gemeinden (OBGG) steht, ins­beson­dere unter §2:

Die Orts­bürger­gemeinden haben in erster Linie die Auf­gabe der Er­haltung und der guten Ver­waltung ihres Ver­mögens (Grund­stücke, Stiftungen, Kapitalien usw.).

3 Hüte

Bühne Aarau: Trauerspiel «Landabtausch»





Spreadsheet mit Berechnungen