Zelglischulhaus — vom Denkmal zum Schandmal
Die «Ideen» des Stadtrats — mitentwickelt vom neuen Stadtbaumeister — werden immer absurder. In einem ersten Anlauf wollte Stadtpräsident Hanspeter Hilfiker, der in einem strukturell unlösbaren Interessenkonflikt steckt, sämtliche Schulanlagen im Zelgli an den Kanton verscherbeln. In einem zweiten Anlauf sollte eine Turnhalle für viele Millionen in der Felsnase versenkt werden. Mit den aktuellsten Ideen (siehe Machbarkeitsstudie) erreichen wir aber einen absoluten Tiefpunkt:
Man plant nicht nur einen Frontalangriff auf den Parkplatz «Obere Schanz» (wichtig fürs Gewerbe in der Stadt und auch für das Roggenhausen, das die Ortsbürger für fast sechs Millionen Franken zum Nutzen aller wunderschön renoviert haben), sondern es wird ernsthaft in Betracht gezogen, das denkmalgeschützte Zelglischulhaus zu verschandeln.
Aber beginnen wir von vorne mit der Analyse der «Riegel-Idee»:
Das Zelglischulhaus thront seit 1911 über der Hangkante des Schanzmätteli. Der neobarocke Bau von Bracher, Widmer & Daxelhoffer ist als schlossartige Gesamtanlage komponiert: Hauptbau mit Dachreiter, risalitierte Mittelpartie, Turnhalle und Torbau, Höfe, Alleen und Vorplatz. Genau diese Anlage steht unter Schutz. Die Visualisierung eines langen, knallroten Zweigeschossers direkt vor der Strassenfassade macht die Kernfrage unausweichlich: Darf man eine geschützte Fassade so verdecken?
Die kurze Antwort: Unter den geltenden Schutzregimen wäre genau dieser Riegel vor der Hauptfassade rechtlich und fachlich ausserordentlich schwer zu rechtfertigen. Er wäre zwar nicht «automatisch verboten». Er wäre aber ein schwerer Eingriff in Substanz, Erscheinungsbild und Freiraum — und damit in genau jene Werte, die Inventar und Unterschutzstellung sichern sollen.
1. Was tatsächlich geschützt ist — drei Ebenen
Für eine seriöse Beurteilung muss man drei Instrumente auseinanderhalten. Sie greifen zwar ineinander, sind aber nicht identisch.
Kantonales Denkmalschutzinventar
Seit dem 10. Dezember 1987 steht das Zelglischulhaus unter kantonalem Schutz, Priorität B (regionale Bedeutung), Schutzumfang integral. Geschützt sind ausdrücklich nicht nur die Fassade, sondern das Schulgebäude, das Torhaus, die Turnhalle, die Aussenanlagen und der Pausenpavillon im unteren Nordhof. Das geht aus dem Dossier DSI-AAR087 der aargauischen Denkmalpflege hervor.
«Integral» heisst: Das Objekt ist in seiner Gesamtheit zu erhalten, nicht bloss als Silhouette oder als Dachlandschaft. Die amtliche Beschreibung hebt den «weithin sichtbaren» viergeschossigen Hauptbau hervor, die «monumentale Schaufront» zum nördlichen Pausenhof und die volumetrisch analoge, regelmässig befensterte Südfassade. Der Bau ist zudem Kulturgut von regionaler Bedeutung im KGS-Inventar (Objekt 15058, Kategorie B).
ISOS — Ortsbild Aarau von nationaler Bedeutung
Aarau ist Ortsbild von nationaler Bedeutung im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS; Aufnahme der 1980er-Jahre). Das ISOS schützt keine Einzelbauten als solche, sondern Siedlungen in ihrer Gesamtheit: Bebauung, Strassen, Plätze, Gärten, Blickbeziehungen. Innerhalb des Ortsbilds werden Teile als Gebiet, Baugruppe oder Umgebungszone mit einem Erhaltungsziel versehen.
Hier ist Präzision nötig. Das Gartenstadtquartier Zelgli (ISOS-Gebiet 15) trägt in der geltenden Aufnahme das Erhaltungsziel B (Erhalten der Struktur). Das ist dokumentiert und in aargauischer Rechtsprechung bestätigt (vgl. etwa AGVE 2016 Nr. 26 und Verwaltungsgericht AG, WBE.2020.43).
Ob die Schulanlage selbst in der Ortsbildaufnahme als eigene Baugruppe mit Erhaltungsziel A geführt wird, ist in den öffentlich leicht greifbaren Auszügen nicht so eindeutig belegt wie die kantonale Unterschutzstellung. Die Stadt Aarau hält in ihrem Planungsbericht zu den Kulturschutzobjekten fest, dass in Gebieten und Baugruppen mit Erhaltungsziel A «durch ein Abbruchverbot und keine Neubauten alle Bauten, Anlagenteile und Freiräume integral zu erhalten» seien. Wer das Schulhaus als A-Baugruppe behandelt, muss diese Maxime ernst nehmen. Selbst wenn nur Erhaltungsziel B gälte, wären Anordnung und Gestalt von Bauten und Freiräumen zu bewahren. Solches sollte eigentlich dem neuen Aarauer Stadtbaumeister Marcel Angele bekannt sein — auch Schaffhausen hat mehrere ISOS-geschützte Objekte.
Kommunale Planung
Die Bau- und Nutzungsordnung der Stadt Aarau verlangt, Eigenheiten wertvoller Ensembles und prägender Einzelbauten zu erhalten (§ 3). Die Aussenanlagen des Zelgli sind zudem im kommunalen Inventar historischer Gärten und Anlagen erfasst (Objekt Zelglischulhaus, Parzelle 1403).
Praktisch entscheidend ist deshalb nicht allein der Buchstabe A oder B im ISOS-Blatt, sondern das Zusammenspiel: integrale kantonale Unterschutzstellung des Ensembles inklusive Freiraum plus Ortsbild von nationaler Bedeutung plus kommunale Freiraumqualität.
2. Was Erhaltungsziel A — und selbst B — konkret verlangen
Die Erläuterungen zum ISOS formulieren die Ziele standardisiert (vgl. auch den Leitfaden zur ISOS-Direktanwendung):
Erhaltungsziel A — Erhalten der Substanz. Alle Bauten, Anlageteile und Freiräume sind integral zu erhalten. Bestehende Beeinträchtigungen sind zu beseitigen. Die Bauten, die den Ortsbildteil wesentlich prägen, sind in ihrem äusseren Erscheinungsbild zu bewahren — einschliesslich prägender Bäume. Generelle Hinweise: Abbruchverbot, keine Neubauten im Kernbestand, Detailvorschriften für Veränderungen.
Erhaltungsziel B — Erhalten der Struktur. Anordnung und Gestalt der Bauten und Freiräume sind zu bewahren; die für die Struktur wesentlichen Elemente sind integral zu erhalten. Abbrüche nur ausnahmsweise; für die Eingliederung von Neubauten braucht es besondere Vorschriften.
A und B zielen also nicht nur aufs Mauerwerk. Das ISOS denkt vom Raum her: Wer den Vorplatz zubaut, alte Kastanienbäume fällt und die Fassade aus dem öffentlichen Blick nimmt, greift in denselben Wert ein, den das Inventar beschreibt — auch wenn kein Stein der historischen Fassade fällt.
Art. 6 des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) verlangt bei Objekten von nationaler Bedeutung ungeschmälerte Erhaltung, jedenfalls aber grösstmögliche Schonung. Bei Erfüllung einer Bundesaufgabe gilt das ISOS direkt; ausserhalb davon müssen Kanton und Gemeinde es in Richt- und Nutzungsplanung sowie in der Interessenabwägung berücksichtigen. Das Bundesgericht hat diese Pflicht seit dem Leitentscheid «Rüti» und der VISOS-Revision verschärft, nicht abgeschwächt. Ein schwerer Eingriff verlangt, dass gleichwertige Alternativen geprüft und verbleibende Nachteile mindestens ausgeglichen werden.
Übrigens: Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hat die Eniwa (und damit deren Besitzerin, die Stadt Aarau) in einem Urteil vom 24. Oktober 2024 deutlich darauf hingewiesen, dass mit ISOS-Schutz nicht zu spassen ist. Die beiden Stadträte Hilfiker und Fondado sitzen im Verwaltungsrat der Eniwa. Will man aus dem ISOS-Debakel der Eniwa keine Lehren ziehen?
3. Was der geplante Riegel am konkreten Ort anrichtet
Visualisierung des «Riegels» (basierend auf den Varianten 1 und 2, die an der Infoveranstaltung vom 14. September 2026 vorgestellt wurden) — erlaubt eine nüchterne Wirkungsanalyse.
Die Fassade wird ihrer öffentlichen Lesbarkeit beraubt. Der Hauptbau ist als Schauarchitektur angelegt: Achse, Risalite, Lisenengliederung, regelmässige Befensterung, Dachstaffelung, Dachreiter. Vom Strassenraum und vom Vorplatz aus würde der Riegel die unteren und mittleren Geschosse auf weiter Strecke verdecken. Übrig bliebe aus vielen Blickwinkeln vor allem Dach und Turm. Das ist nicht eine «sanfte Ergänzung im Sockel», sondern eine neue erste Reihe. Genau das widerspricht dem Sinn einer Schaufassade.
Der Freiraum ist selbst Schutzgut. Der Vorplatz mit seiner Baumstellung ist Teil der «schlossartig komponierten Gesamtanlage» und der geschützten Aussenanlagen. Ein Riegel von dieser Länge beansprucht die Mitte dieses Raums, zwingt zur Fällung eines wesentlichen Teils des Baumbestands und zerschneidet die historische Tiefenstaffelung: Strasse — Grün — Platz — Fassade. Unter Erhaltungsziel A wäre das der direkte Gegensatz zum Auftrag, Freiräume integral zu erhalten. Unter B wäre die «Anordnung und Gestalt der Freiräume» erheblich verändert.
Massstab und Ausdruck konkurrieren statt zu dienen. Zwei Geschosse sind niedriger als der Altbau — das ist der einzige massstäbliche Vorteil. Dagegen stehen Länge, Geschlossenheit und die leuchtend rote, flächige Fassade. Der Altbau lebt von Gliederung, Putz, Sockel und Dachplastizität. Ein langer, farbkräftiger Barren davor erzeugt eine eigene, dominante Adresse zur Strasse. Er macht den Altbau zum Hinterhof seines Anbaus.
Fernwirkung und Ortsbild. Der Hauptbau «thront» über der Hangkante. Aus der Luft legt sich der Riegel als neue Horizontale vor das historische Volumen. Im Ortsbild Aarau ist das Zelgli ein Orientierungspunkt am südlichen Stadtrand, nicht bloss ein Innenhofensemble. Wer diese Silhouette und die freie Vorzone verändert, verändert einen identitätsstiftenden Ortsbildteil.
Nicht betroffen — und deshalb kein Entlastungsargument — ist die Bausubstanz der Mauern selbst. Der Riegel reisst die historische Fassade nicht ab. Das wird oft als «denkmalverträglich» verkauft. Die Rechtsprechung und die ISOS-Logik beurteilen aber die Wirkung auf Erscheinungsbild, Raum und Ablesbarkeit. Ein Objekt, das man vom öffentlichen Raum aus nicht mehr als das sieht, als das es gebaut und geschützt wurde, ist in seinem Schutzzweck getroffen.
4. Interessenabwägung: Schulraum vs. Verschandelung
Wie steht es um das öffentliche Interesse? Braucht die Stadt Aarau tatsächlich Oberstufenraum? Diese Frage ist rasch beantwortet. Der Stadtrat von Aarau verkauft seinen Grössenwahn seit Jahren mit «Zentrumsfunktion» (man erinnert sich an den kläglich gescheiterten Zukunftsraum und die ebenfalls kläglich gescheiterte Kreisschule Aarau-Buchs KSAB). Man stellt kühn die folgende Behauptung auf: «Es braucht auf Stadtgebeit (Aarau) Oberstufen-Schulraum für 1'200 Schülerinnen und Schüler (SuS)». Unter den Tisch wischt man, dass es nur rund 600 Oberstufen-SuS mit Wohnsitz in Aarau gibt:
Mit anderen Worten: Es braucht a) keinen Ausbau und b) könnte man alle zusätzlichen Anforderungen (z. B. Umsetzung Lehrplan 21) problemlos und kostengünstig auf der anderen Seite der Pestalozzistrasse umsetzen, inkl. 3-fach-Turnhalle und andere Goodies. Aber eben, Ideologie ist in Aarau häufig wichtiger als gute Lösungen. Es bleibt die Erkenntnis, dass die Schulraumwünsche im Zelgli kein gewichtiges Anliegen sind. Es gibt somit keinen Freipass für die Verschandelung eines ISOS-Objekts.
Erstens verlangen das NHG und die kantonale Denkmalpflege, dass schonendere Varianten ernsthaft geprüft werden. Die Machbarkeitsstudie selbst kennt mehrere Anordnungen: kompakte Volumen an der weniger empfindlichen Seite, Anlagerung an bestehende Nebenbauten, Nutzung der Fläche gegen den Sportplatz statt vor der Schaufassade. Ein Riegel genau in der Blickachse Strasse–Fassade ist unter diesen Optionen die denkmalpflegerisch aggressivste.
Zweitens gilt: Je schwerer der Eingriff, desto höher die Begründungspflicht. Ein zweigeschossiger Bau von fast der Länge des Hauptbaus im geschützten Vorplatz ist kein «geringfügiger» Eingriff. Bei schwerer Beeinträchtigung eines ISOS-Ortsbildteils müssen Nachteile durch anderweitige Vorteile mindestens ausgeglichen werden — und auch das nur, wenn keine zumutbare Alternative besteht. Mit «wir brauchen Schulraum für auswärtige Schüler» disqualifiziert sich der Stadtrat, bevor man eine Sekunde über solchen Unsinn nachdenken muss.
Drittens wäre bei einer Bundesaufgabe (etwa bestimmten Ausnahmebewilligungen) das ISOS direkt anzuwenden und in der Regel ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) einzuholen. Auch ohne Bundesaufgabe wird die kantonale Denkmalpflege bei einem integral geschützten Ensemble mit Aussenanlagen kaum umhinkönnen, den Riegel vor der Schaufassade als unverträglich einzustufen.
5. Einschätzung
Aus fachlicher Sicht ist die visualisierte Variante — langer Zweigeschosser im Vorplatz, parallel zur Pestalozzistrasse, mit Verlust eines Grossteils der Platzbäume (alte Kastanienbäume) und mit Verstellung der historischen Fassade — mit Erhaltungsziel A nicht vereinbar. Sie steht auch zu einer integralen kantonalen Unterschutzstellung der Gesamtanlage inklusive Aussenanlagen in einem offenen Widerspruch. Selbst unter Erhaltungsziel B (Struktur) wäre sie nur denkbar, wenn man den Vorplatz und die öffentliche Fassadenwirkung für strukturell unerheblich erklärte. Solches verträgt sich aber nicht mit der historischen Komposition und der Inventarbeschreibung.
Nicht tragfähig ist die Vorstellung, der Schutz der «Anlage Zelglischulhaus» gelte nur für das Dach und den Turm, während der Vorplatz als beliebige Reserve diene. Wer die Schaufassade zudeckt, schützt zwar das Objekt auf dem Papier, gibt es aber im Ortsbild auf. In das Bundesinventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS) wird ein Objekt aber genau deshalb aufgenommen, weil das betreffend Ortsbild zu schützen und zu erhalten ist.
Die Visualisierung leistet genau das, was eine ehrliche Planung braucht: Sie macht den Konflikt sichtbar. Der Riegel (Bezeichnung Stadtbaumeister) verträgt sich also nicht mit den Schutzvorgaben (ISOS- und denkmalpflegerische Sicht). An dieser Stelle sollte so nicht gebaut werden.
Christoph Müller
für Aarau auf Kurs
Quellen und weiterführende Dokumente
- Kanton Aargau, Denkmalpflege: DSI-AAR087 Zelglischulhaus (Unterschutzstellung 10.12.1987, integral, Priorität B; Schutzumfang inkl. Aussenanlagen)
- Liste der Kulturgüter in Aarau — KGS-Nr. 15058, Kategorie B; amtliche Kantonsliste: KGS-Liste Aargau (BABS, PDF)
- Bundesamt für Kultur: ISOS und Ortsbildschutz
- Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder (VISOS)
- Erläuterungen zum ISOS (amtliche Definitionen der Erhaltungsziele A/B/C)
- NHG Art. 6 — ungeschmälerte Erhaltung / grösstmögliche Schonung
- Leitfaden ISOS-Direktanwendung
- Stadt Aarau: Planungsbericht Kulturschutzobjekte
- Stadt Aarau: Bau- und Nutzungsordnung
- AGVE 2016 Nr. 26 und VG AG WBE.2020.43 — Zelgli-Quartier als ISOS-Gebiet 15, Erhaltungsziel B
- ENHK — Gutachtenpraxis bei schweren Eingriffen in Inventarobjekte
- BAK, 28.04.2025: Aktualisierung des ISOS im Kanton Aargau
- Machbarkeitsstudie 1 (2025) Zelgli
- Machbarkeitsstudie 2 (2026) Zelgli